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Fördermittel-Finder

Finde sofort alle KfW- und BAFA-Förderungen für dein Vorhaben — kostenlos und ohne Anmeldung.

Maximal möglicher Zuschuss
bis zu 15.000
Dein Eigenanteil: ca. 15.000

Passende Förderungen für „Heizungstausch"

2 Förderprogramme gefunden

BAFA BEG EM — Heizungsförderung
BAFA / KfW
Zuschuss

Bei deiner Investition von 30.000 €:

Grundförderung: 30 %9.000
Geschwindigkeitsbonus: 20 %6.000
💰 Möglicher Zuschussbis zu 15.000
💰 Dein Eigenanteilca. 15.000
⚠️ Antrag VOR Auftragsvergabe über KfW-Portal stellen. Gilt für Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme, Solarthermie. Geschwindigkeitsbonus gilt bis 2028 bei Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung (Öl, Gas), die mind. 20 Jahre alt ist, oder einer Gasetagenheizung/Nachtspeicherheizung.
→ Zur offiziellen Seite
KfW 358/359 — Ergänzungskredit
KfW
Kredit

Zinsgünstiger Kredit für bereits bezuschusste Maßnahmen

Max. Kredit: 120.000
Zinssatz: ab 0,01 % eff. Jahreszins (einkommensabhängig)
⚠️ Nur in Kombination mit BAFA-Zuschuss. Für Haushalte mit Einkommen unter 90.000 €/Jahr besonders günstige Konditionen.
→ Zur offiziellen Seite

💡 So maximierst du deine Förderung

  1. Immer ZUERST den Antrag stellen, DANN den Handwerkervertrag unterschreiben
  2. Einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen — kostet ca. 300–500 € nach Förderung, verdoppelt aber die förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen
  3. Mindestens 3 Handwerkerangebote einholen
  4. Energieberater aus der dena-Expertenliste nutzen (Pflicht bei KfW, empfohlen bei BAFA)
  5. BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit NICHT für dieselbe Maßnahme kombinieren — aber für verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude schon
Hinweis: Diese Übersicht dient nur zur Orientierung und ersetzt keine Förderberatung. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Ihrem individuellen Vorhaben und den technischen Anforderungen ab. Lassen Sie sich von einem Energieberater (dena-Expertenliste) beraten. Alle Angaben Stand März 2026 — Förderprogramme können sich jederzeit ändern.

Datenquellen: KfW-Förderprogramme, BAFA BEG-Richtlinien, §35c EStG (Stand März 2026). Förderprogramme und -konditionen können sich jederzeit ändern.