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KfW Förderung 2026 — alle Programme für Hausbau & Sanierung

Kategorie: Rohbau & Ausbau

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Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist die wichtigste Förderbank für Bauherren und Sanierer in Deutschland. Ob Neubau, Heizungstausch oder barrierefreier Umbau — die KfW vergibt zinsgünstige Kredite und direkte Zuschüsse für energieeffizientes und klimafreundliches Bauen. In diesem Überblick findest du alle aktuellen Programme für 2026.

Wichtig: Förderanträge müssen immer vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, bekommt nichts.

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Was fördert die KfW 2026?

Die KfW-Förderung gliedert sich in vier große Bereiche:

  • Klimafreundlicher Neubau: Zinsgünstige Kredite für energieeffiziente Neubauten (Programme 297/298, 300, 296)
  • Energetische Sanierung: Kredite mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus (Programm 261)
  • Heizungstausch: Direkter Zuschuss bis 70 % für Wärmepumpe, Biomasse oder Solarthermie (Programm 458)
  • Barrierefreier Umbau: Zuschuss und Kredit für altersgerechtes Wohnen (Programme 455-B und 159)

Die wichtigsten KfW-Programme 2026

Neubau

ProgrammNameArtMax. BetragFür wen
KfW 297/298Klimafreundlicher NeubauKredit150.000 €/WE297: Selbstnutzer, 298: Investoren
KfW 300Wohneigentum für FamilienKredit170.000–270.000 €Familien mit Kindern (Einkommen ≤ 90.000 €)
KfW 296Neubau NiedrigpreissegmentKredit100.000 €/WEFlächeneffizientes Bauen

KfW 297/298 ist das Basisprogramm für jeden klimafreundlichen Neubau. Voraussetzungen: Effizienzhaus 40 mit Heizung aus erneuerbaren Energien und Einhaltung der CO₂-Grenzwerte. Seit Dezember 2025 gibt es zusätzlich eine befristete Förderstufe für Effizienzhaus 55 (für bereits genehmigte Vorhaben). Höhere Förderung bei QNG-Zertifizierung (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude).

KfW 300 richtet sich an Familien mit mindestens einem Kind und einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 € (plus 10.000 € pro weiterem Kind). Die Kredithöchstbeträge liegen je nach Kinderzahl zwischen 170.000 und 270.000 € — deutlich höher als das Basisprogramm.

Sanierung

ProgrammNameArtMax. BetragBesonderheit
KfW 261Wohngebäude-Kredit (Effizienzhaus)Kredit + Tilgungszuschuss150.000 €/WE5–45 % Tilgungszuschuss
KfW 458HeizungsförderungZuschussBis 70 % der KostenEinkommensbonus 30 %
KfW 358/359Ergänzungskredit EinzelmaßnahmenKredit120.000 €/WEErgänzend zu bewilligter Maßnahme

KfW 261 ist das Kernprogramm für energetische Komplettsanierungen. Je höher die erreichte Effizienzhausstufe, desto höher der Tilgungszuschuss: Effizienzhaus 85 erhält 5 %, Effizienzhaus 40 bis zu 20 %, mit erneuerbarer Energien-Klasse (EE) bis zu 25 %, und mit Worst-Performance-Building-Bonus (WPB) bis zu 45 %.

KfW 458 ist der Turbo für den Heizungstausch: Bis zu 70 % Zuschuss für eine neue Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie oder einen Anschluss ans Wärmenetz. Der Zuschuss setzt sich zusammen aus: 30 % Grundförderung + 20 % Geschwindigkeitsbonus (bei frühzeitigem Tausch) + 30 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr). Maximum: 70 %, gedeckelt auf 30.000 € förderfähige Kosten.

Barrierefreiheit

ProgrammNameArtMax. BetragStatus 2026
KfW 455-BBarrierereduzierungZuschuss2.500 €/WEAb Frühjahr 2026 wieder verfügbar
KfW 159Altersgerecht UmbauenKredit50.000 €Verfügbar

KfW 455-B fördert Maßnahmen wie bodengleiche Duschen, Schwellenabbau und Treppenlifte mit einem Zuschuss von 10 % der Kosten (max. 2.500 €/WE). Das Programm war Ende 2025 ausgesetzt und soll ab Frühjahr 2026 mit einem Budget von 50 Millionen Euro wieder verfügbar sein. Achtung: Die Mittel sind erfahrungsgemäß innerhalb weniger Wochen ausgeschöpft.

BAFA-Förderung ergänzend

Neben der KfW fördert das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:

  • Energieberatung (BAFA): 80 % Zuschuss für eine qualifizierte Energieberatung (max. 1.300 € für Ein-/Zweifamilienhäuser). Empfehlenswert als erster Schritt vor jeder Sanierung.
  • Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (BAFA): 15 % Zuschuss für Dämmung, Fenster, Außentüren. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Zuschuss auf 20 %.

Kombination KfW + BAFA: Die Förderung von Heizungstausch (KfW 458) und Gebäudehülle (BAFA) ist grundsätzlich kombinierbar, solange es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt. Für dieselbe Maßnahme darf nur ein Fördertopf genutzt werden.

Steuerbonus nach § 35c EStG

Alternativ zur KfW-/BAFA-Förderung können Selbstnutzer energetische Sanierungskosten über die Steuer absetzen:

  • 20 % der Kosten über 3 Jahre (7 % im 1. und 2. Jahr, 6 % im 3. Jahr)
  • Maximum: 40.000 € Steuerermäßigung pro Objekt
  • Gilt für: Dämmung, Fenster, Heizung, Lüftung, digitale Steuerung
  • Voraussetzung: Gebäude mindestens 10 Jahre alt, selbst bewohnt

Wichtig: Steuerbonus und KfW-/BAFA-Förderung sind für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar. Du musst dich entscheiden. Faustregel: KfW-Zuschuss lohnt sich bei hohen Einzelkosten (Heizungstausch), Steuerbonus bei kleineren Maßnahmen oder wenn die KfW-Mittel ausgeschöpft sind.

Wie beantrage ich die Förderung?

  1. Energieberater beauftragen: Für die meisten KfW-Programme ist ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte Pflicht. Er erstellt den Sanierungsfahrplan und bestätigt die technischen Anforderungen. Kosten: 1.000–2.500 € (80 % davon BAFA-gefördert).
  2. Antrag stellen — VOR Baubeginn: Den Förderantrag bei der KfW einreichen, bevor du Aufträge vergibst oder Lieferverträge unterschreibst. Das ist die häufigste Fehlerquelle: Wer zuerst den Handwerker beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert den Förderanspruch.
  3. Zusage abwarten: Die KfW prüft den Antrag (Dauer: 1–4 Wochen). Erst nach der Zusage darfst du mit dem Vorhaben beginnen.
  4. Maßnahme durchführen: Bau oder Sanierung wie geplant umsetzen. Der Energieberater begleitet das Projekt.
  5. Nachweis einreichen: Nach Fertigstellung bestätigt der Energieberater die Umsetzung. Der Tilgungszuschuss wird gutgeschrieben bzw. der Zuschuss ausgezahlt.

Fördermittel-Finder

Du bist unsicher, welche Förderung für dein Vorhaben passt? Unser Fördermittel-Finder zeigt dir in 2 Minuten alle verfügbaren Programme — mit Berechnung deines möglichen Zuschusses.

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Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich KfW und BAFA kombinieren?

Ja, aber nur für unterschiedliche Maßnahmen. Beispiel: KfW 458 für den Heizungstausch (Wärmepumpe) und BAFA-Zuschuss für die Fassadendämmung — das geht. Aber: KfW-Zuschuss und BAFA-Zuschuss für dieselbe Dämmung — das geht nicht. Ebenso nicht kombinierbar mit dem Steuerbonus (§ 35c EStG) für dieselbe Maßnahme.

Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?

Ja, zwingend. Das ist die Regel Nummer 1 bei jeder KfW-Förderung: Antrag vor Baubeginn, vor Auftragsvergabe, vor Vertragsunterschrift. Wer zuerst baut und dann beantragt, bekommt keine Förderung — ohne Ausnahme. Als „Baubeginn“ gilt bereits die Unterschrift unter einen Handwerkervertrag.

Welche Förderung gibt es für eine neue Heizung?

Das KfW-Programm 458 fördert den Heizungstausch mit einem Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (max. 30.000 €). Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie und Wärmenetzanschlüsse. Der Zuschuss setzt sich zusammen aus 30 % Grundförderung, bis zu 20 % Geschwindigkeitsbonus und bis zu 30 % Einkommensbonus. → Berechne deinen Zuschuss

Lohnt sich KfW-Kredit oder Steuerbonus mehr?

Kommt auf die Maßnahme an. KfW-Zuschuss (z.B. Programm 458) lohnt sich bei teuren Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch — bis zu 70 % Zuschuss ist unschlagbar. Steuerbonus lohnt sich bei kleineren Maßnahmen (z.B. Fenster, Dämmung), wenn kein KfW-Programm passt oder die Mittel ausgeschöpft sind. Bei einer KfW-geförderten Sanierung ist der Zuschuss fast immer höher als die Steuerersparnis.

Wie lange dauert die KfW-Zusage?

In der Regel 1–4 Wochen nach Antragstellung. Bei einfachen Anträgen (z.B. Heizungstausch) oft schneller, bei Komplettsanierungen mit Tilgungszuschuss manchmal länger. Plane die Wartezeit in deinen Bauzeitplan ein — du darfst erst nach der Zusage starten.

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